Egal ob altersbedingt oder aufgrund eines Handycaps, mit einem barrierefreien Bad müssen Sie auf nichts verzichten. Mit einem barrierefrei gestalteten Bad können Sie schon heute dafür sorgen, auch in der Zukunft selbstständig und unabhängig zu bleiben.
Barrierefreie Bäder
Seit September 2011 gilt die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen „Planungsgrundlagen Teil 2“: Wohnungen. Die Anforderungen dieser Norm sollen für körperlich eingeschränkte Menschen zu Nutzungserleichterungen führen.
Mit Hilfe dieser Norm lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten und damit nach §4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: „Für behinderte Menschen in der allgemeinüblichen Weise“ ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Folgende Punkte sind eine Möglichkeit, ein gelungenes Design mit hoher Funktionalität und einem Plus an Sicherheit zu verbinden:
- bodengleiche Duschen – für schwellenlosen Übergang
- erhöhte Sitzposition von WCs – erleichtern das Aufstehen bei Rücken- und Knieproblemen
- rutschfeste Fußböden
- höhenverstellbare, unterfahrbare Waschbecken – ermöglichen auch einem
- Rollstuhlfahrer den Zugang
- Haltegriffe
- verstellbare Spiegel – die auch im Sitzen genutzt werden können
- Hilfsmittel und Hebevorrichtungen (Badewannenlifter, Badebrett)
- Sitzgelegenheiten
- inidividuelle Planung nach Ihren Wünschen
Wir freuen uns auf Ihre Herausforderung!
Kontaktieren Sie uns jederzeit gern per Telefon, Email oder Kontaktformular für eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot.